Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Golden Catering vertreten durch den Geschäftsinhaber Herrn Aydin Farhadi, Segeberger Chausse 188a,  22851 Norderstedt

1. Alle von Golden Catering ausgestellten Angebote und Verträge, sowie erbrachten Leistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund der aktuellen Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB abgekürzt). Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig und werden nicht anerkannt. Ausnahmen benötigen eine ausdrückliche schriftliche Ausführung seitens Golden Catering.

2. Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl ist, wie im Angebot geregelt, vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine nachträgliche Änderung der Gästezahl erforder ein schriftliches Einverständnis Golden Catering. Für alle weiteren Leistungen, deren vertraglicher Umfang bei erbringung der Leistung ausgeschöpft und überschritten wurde, kann die Golden Catering dem Kunden zusätzliche Aufwendungen in Rechnung stellen.

3. Das vereinbarte Entgelt ist ohne Verzug am Rechnungsdatum zu begleichen, falls kein gesondertes Zahlungsziel schriftlich seitens Golden Catering gewährt wurde. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns vor, für über das Zahlungsziel ausstehende Beträge, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

4. Sofern nicht anders ausgeschrieben, verstehen sich alle Preise und Zuschläge / Pauschalten netto, und somit zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern die zu erbringenden Leistungen später als vier Monate nach Vertragsabschluss fällig werden, ist Golden Catering berechtigt, die im Angebot bzw. Vertrag angegebenen Preise anzupassen, wenn sich in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten um mehr als 5 % erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung für ihn hierdurch unzumutbar wird.

5. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser oberstes Gebot. Daher sind wir stets bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Für Einzelfälle gesteht uns der Kunde bis zu 60 Minuten Toleranz zu.

6. Stornierung

6.1 Storniert der Kunde den Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 % der vereinbarten Netto-Gesamtkosten zzgl. MwSt. zu berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die NettoGesamtkosten ergeben sich aus den bei uns bestellten Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Teilnehmerzahl.

6.2 Die vorstehende Gebühr erhöht sich bei einer Stornierung • ab 120 bis 91 Tage vor Ver anstaltungsbeginn auf 35 %, • ab 90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf 45 %, • ab 60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf 65 %, • ab 30 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf 75 % und • ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf 100 % der vereinbarten Netto-Gesamtkosten.

6.3. Dem Kunden bleibt im Hinblick auf die Stornierungsgebühr der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6.4. Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

7. Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe auf Mängel und Schäden zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich anzuzeigen, damit Golden Catering für Abhilfe sorgen kann. Wird dies versäumt, gilt die Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt.

8. Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die durch Golden Catering zur Verfügung gestellt bzw. organisiert wurden, insb. an Mobilar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, so ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist selbstverständlich berechtigt, gegenüber Golden Catering nachzuweisen, dass kein oder wesentlich geringerer Schaden, als in Rechnung gestellt, entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. Für den Fall, dass der Kunde Objekte von Golden Catering gemietet hat, kann ihm bis zur Rückgabe der Objekte Mietzins in Rechnung gestellt werden. Sollten die Objekte beschädigt oder verloren sein, kann der Mietzins bis zur Wiederherstellung, Ersatzbeschaffung oder Wertersatzleistung berechnet werden. Eine übermäßige Verschmutzung der Sanitäranlagen (WCs) – d.h. über einen angemessenen Umgang hinaus, etwa Fekalien außerhalb der Toilette oder Erbrochenes – wird mit einer Reinigungspauschalte von 1000,00 EUR belegt. Der Einsatz von Konfetti oder andere vorsätzliche Verschmutzungen müssen ausdrücklich seitens Golden Catering schriftlich vor Veranstaltungsbeginn genehmig werden. Bei Zuwiderhandlung beträgt die Reinigungspauschale 500,00 EUR pro Veranstaltungtag. Für Feuerwerk – außerhalb von Silvester – ist eine behördliche Genehmigung vorab einzuholen und bei Golden Catering noch vor Veranstaltungsbeginn anzumelden. Bei Zuwiderhandlung wird von Golden Catering eine Pauschale in Höhe von 1000,00 EUR erhoben. Dies gilt nicht als Entlastung weiterer zivil- oder strafrechtlicher Forderungen, welche durch dritte Parteien (etwa Stadt Norderstedt) gestellt werden.

9. Golden Catering ist dem Kunden ggü. nur dann zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

10. Golden Catering ist berechtigt, aufgeführte und vereinbarte Leistung gegen gleichwertige auszutauschen, wenn diese nicht vorhanden bzw. erfüllbar sind und der Austausch zumutbar ist.

11. Der Kunde ist verpflichtet, Mitgegenstände auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern. Alle notwendigen behördlichen Genehmigungen sind auf Kosten des Kunden einzuholen. Ist der Mietgegenstand beschädigt, ist Golden Catering ohne Verzug zu informieren. Mietgegenstände dürfen nur für die vertraglich vereinbarte Dauer, am vereinbarten Ort und dem vereinbarten Zweck benutzt werden.

12. Für Schäden bzw. nicht erbrachte Leistungen aufgrund höherer Gewalt, ist Golden Catering nicht haftbar zu machen.

13. Die Open End Pauschale ist auf zehn Stunden begrenzt und umfasst somit eine erfahrungsgemäß überdurchschnittliche Veranstaltungsdauer. Im allgemeinen Gilt: Auf Grund von örtlichen, personellen und rechtlichen Bedingungen erfolgt eine verbindliche Verlängerung über die vereinbarte Dauer (höchstens zehn Stunden) ausschließlich nach Ermessen von Golden Catering am Veranstaltungstag.

14. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe ung Zahlung ist Hamburg. Gerichtsstand für gewerbliche Vertragspartner ist Hamburg.

Stand März 2014